Gestaltungsmerkmale eines Basislabors

(1) Es muss ausreichend Platz für die sichere Durchführung von Laborarbeiten sowie für die Reinigung und Wartung vorhanden sein.

2. Wände, Decken und Böden müssen glatt, leicht zu reinigen, flüssigkeitsundurchlässig und beständig gegen die üblicherweise im Labor verwendeten Chemikalien und Desinfektionsmittel sein. Die Fußböden müssen rutschfest sein.

3. Die Arbeitsflächen müssen undurchlässig und beständig gegen Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, organische Lösungsmittel und mäßige Hitze sein.

4. Die Beleuchtung muss für alle Tätigkeiten angemessen sein. Unerwünschte Blendungen und Reflexionen sind zu vermeiden.

5. Die Möbel sollten stabil sein und es sollte Platz zwischen und unter Tischen, Schränken und anderen Möbeln sein, um die Reinigung zu erleichtern.

6. Es sollte ausreichend Platz für die Lagerung von Gegenständen für den unmittelbaren Gebrauch zur Verfügung stehen, um eine unordentliche Ansammlung von Gegenständen auf Arbeitstischen und in Gängen zu vermeiden. Es sollte auch Platz für die langfristige Lagerung vorgesehen werden, der sich außerhalb der Arbeitsbereiche befindet.

7. Es sind Räume und Einrichtungen für die sichere Handhabung und Lagerung von Lösungsmitteln, radioaktiven Stoffen sowie verdichteten und verflüssigten Gasen vorzusehen.

8. Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßenkleidung und persönliche Gegenstände müssen sich außerhalb der Arbeitsbereiche des Laboratoriums befinden.

9. Außerhalb der Arbeitsbereiche des Laboratoriums sind Einrichtungen zum Essen, Trinken und Ruhen vorzusehen.

10. In jedem Laborraum sollten Waschbecken, vorzugsweise mit fließendem Wasser, vorhanden sein, vorzugsweise in der Nähe des Ausgangs.

11. Die Türen müssen mit Gucklöchern versehen und ausreichend gegen Feuer geschützt sein; sie müssen vorzugsweise selbstschließend sein.

12. Bei Biosicherheitsstufe 2 muss in unmittelbarer Nähe des Labors ein Autoklav oder eine andere Möglichkeit zur Dekontamination vorhanden sein.

13. Zu den Sicherheitssystemen sollten Mittel zum Schutz vor Feuer und elektrischen Notfällen sowie Notduschen und Augenwascheinrichtungen gehören.

14. Erste-Hilfe-Einrichtungen oder -Räume sollten vorhanden, angemessen ausgestattet und leicht zugänglich sein (siehe Anhang 1).

15. Ist eine neue Anlage geplant, so ist ein mechanisches Lüftungssystem vorzusehen, das die Außenluft ohne Umluft zuführt. Ist keine mechanische Lüftung vorgesehen, so müssen sich die Fenster öffnen lassen und nach Möglichkeit mit Fliegengittern versehen sein.

16. Eine regelmäßige Versorgung mit Wasser guter Qualität ist unerlässlich. Es darf keine Verbindung zwischen der Wasserversorgung des Labors und der Trinkwasserversorgung bestehen. Das öffentliche Wasserversorgungssystem muss durch eine geeignete Vorrichtung gegen Rückfluss geschützt sein.

17. Es sollte eine sichere und ausreichende Stromversorgung und ein Notbeleuchtungssystem vorhanden sein, um ein sicheres Verlassen des Labors zu ermöglichen. Es sollte ein Notstromaggregat vorhanden sein, um wichtige Geräte (Kocher, CSBs, Gefriergeräte usw.) sowie die Belüftung der Tierkäfige zu betreiben.

18. Eine zuverlässige und ausreichende Gasversorgung ist unerlässlich. Die Anlage muss ordnungsgemäß gewartet werden.

19 Sowohl Laboratorien als auch Tieranlagen sind manchmal dem Vandalismus ausgesetzt. Es sollten physische und Brandschutzsysteme vorgesehen werden. Die Sicherheit kann durch die Verstärkung von Türen, den Schutz von Fenstern und die Begrenzung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Schlüssel verbessert werden. Andere Maßnahmen können in Betracht gezogen und gegebenenfalls umgesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

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