Umgewandelte Kunststoffe II

Einstufung von Verarbeitungs- oder Endprodukten
Bei der Klassifizierung von nachgelagerten Kunststofferzeugnissen oder Fertigerzeugnissen ist es nützlich, so viel wie möglich über sie zu wissen, insbesondere
Die Funktion oder Rolle der Produkte.
das Polymer, aus dem sie hergestellt sind
die Art der Herstellung
Die Funktion oder Aufgabe der Produkte ist für ihre korrekte Einstufung unerlässlich. Auch die Zusammensetzung und das Herstellungsverfahren können für die korrekte Klassifizierung der Produkte hilfreich sein, auch wenn dies nicht immer der Fall ist.
Um den Klassifizierungsprozess zu beschleunigen, ist es jedoch eine gute Idee, alle diese Informationen zur Verfügung zu haben. Herstellungstechniken Zur Herstellung von Fertigerzeugnissen werden Polymere in Primärformen in drei verschiedenen Verfahren verarbeitet:
Durch Spritzgießen wird Kunststoff zu Hohlprofilen geformt, z. B. zu Flaschen und Behältern, Spielzeug oder Kraftstofftanks.
Durch Formpressen werden spezifische Formen hergestellt, z. B. Knöpfe und Griffe für Bratpfannen, Bügeleisen, Kochtöpfe oder elektrische Armaturen wie Stecker, Steckdosen oder Lampenfassungen.
Beim Strangpressen werden Formen hergestellt, indem das Material durch ein Metallformwerkzeug geführt wird, z. B. Folien, Platten, Stäbe, Profile, Rohre oder Schläuche.

Einreihung bestimmter Arten von bearbeiteten oder fertigen Waren
Wenn Abfälle, Schnitzel und Schrott (Position 3915) in eine Primärform umgewandelt wurden, sind sie als solche in die entsprechenden Positionen 3901 bis 3914 einzureihen.Bei der Einreihung von Rohren (Position 3917) ist zu beachten, dass die Definition alle Hohlkörper umfasst, unabhängig davon, ob es sich um Halbfabrikate oder Fertigerzeugnisse handelt, die zur Beförderung von Gasen oder Flüssigkeiten dienen, wie z. B. gerippte Bewässerungsschläuche, perforierte Rohre oder Flachrohre.
Wenn die Produkte jedoch einen Innenquerschnitt haben, der nicht rund, oval, rechteckig oder ein anderes regelmäßiges Vieleck ist, sollten sie als Profile eingestuft werden.
Um als Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen (Position 3918) eingereiht zu werden, muss die Breite des Erzeugnisses mehr als 54 cm betragen; hierher gehören Kunststoffe, die dauerhaft auf einer anderen Unterlage als Papier befestigt sind. Außerdem müssen die Kunststofffolien durch Einlagen, Färbung, Druck oder Maserung verziert sein, um sie von bestimmten Arten von Dekorpapier zu unterscheiden.
Bestimmte, sehr spezifische Erzeugnisse gehören zu den Waren aus Kunststoffen für Bauzwecke (Position 3925). Zu dieser Position gehören insbesondere
Tanks, Sammelbehälter, Zisternen (einschließlich Klärgruben oder Senkgruben), Bottiche und ähnliche Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l.
Konstruktionselemente zum Bau von Böden, Wänden, Trennwänden, Decken oder Dächern.
Dachrinnen und deren Zubehör.
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen.
Geländer, Handläufe und ähnliche Barrieren.
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousien) und ähnliche Gegenstände sowie Teile und Zubehör dafür.
Große Regale zur Montage und dauerhaften Befestigung, z. B. in Geschäften, Werkstätten oder Lagern.
Architektonische oder dekorative Motive, z. B. Rillen, Kuppeln oder Endstücke.
Beschläge zur dauerhaften Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden und anderen Gebäudeteilen, insbesondere Griffe, Knöpfe oder Griffe, Haken, Halterungen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Schutzplatten.
In einigen Fällen kann den Kunststofferzeugnissen Textilmaterial zur Verstärkung hinzugefügt werden. Ist der Kunststoff zellig und nur auf einer Seite mit einem textilen Flächengebilde überzogen, so ist er in die entsprechende Position des Kapitels 39 einzureihen. Ist der Kunststoff auf beiden Seiten mit einem textilen Flächengebilde überzogen, so sind die Erzeugnisse als textile Flächengebilde in die entsprechende Position des Kapitels 59 einzureihen.
Quelle: http://trade.ec.europa.eu

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