Sammlung gefährlicher Abfälle

Gefährliche Abfälle werden in speziellen Behältern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesammelt (z.B. "Gefahrstoffverordnung"; siehe auch: "Rechtliche Bedingungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen" und "Technische Richtlinien für die Sicherheit im Chemie-Laborkurs").
Abfälle unterschiedlicher Art sollten nicht vermischt werden. Für die Sammlung von Abfällen sind verschiedene von der Universität bereitgestellte Spezialbehälter zu verwenden. Diese Behälter müssen zum Abfalllager zurückgebracht werden, wobei die Behälter nicht zu mehr als 90 % gefüllt sein dürfen (um ein Auslaufen während des Transports zu vermeiden).

Die Behälter müssen fest verschlossen und korrekt beschriftet sein. Andernfalls sind die Entsorgungsunternehmen nicht berechtigt, sie anzunehmen. Behälter, die beschädigt, undicht oder außen mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind, dürfen ebenfalls nicht angenommen werden.

Generell gilt für den Umgang mit gefährlichen Abfällen, dass bei der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung dieser Stoffe jegliche Gefährdung von Mensch und Umwelt vermieden werden muss.

In Laboratorien anfallende wässrige Abfälle
Wässrige Laborabfälle sind alle Flüssigkeiten, die in die Spüle gelangen. Im Idealfall handelt es sich nur um Wasser. In der täglichen Praxis handelt es sich meist um wässrige Lösungen, die zuvor auf einen pH-Wert zwischen 6 und 8 neutralisiert wurden und keine Schwermetalle enthalten.

Bei der Entsorgung von wässrigen Abfällen sind die in der Regel durch kommunale Abwassersatzungen festgelegten Grenzwerte zu beachten. Es ist zu beachten, dass die Verdünnung von wässrigen Abfällen zur Einhaltung dieser Grenzwerte verboten ist.

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