Es wird empfohlen, dass die Entgiftung kleiner Mengen gefährlicher chemischer Abfälle von qualifiziertem Personal in kleinen Mengen durchgeführt wird.
Detaillierte Informationen über das anzuwendende Verfahren sind in der Betriebsanleitung enthalten. Die folgenden Arten von gefährlichen Abfällen fallen routinemäßig bei Laborarbeiten an. Daher werden hier einige Informationen zum Umgang und zur Entsorgung dieser Abfälle gegeben.
Chemische Rückstände:
Als chemische Rückstände dürfen nur solche Stoffe entsorgt werden, die.
- bekannte Bestandteile haben,
- nicht als explosiv eingestuft sind und
- nicht radioaktiv sind.
Sie dürfen keine hochgiftigen Bestandteile wie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (PCDD/F), polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Kampfstoffe enthalten.
Abfallbehälter, auch die kleinsten, sollten entsprechend beschriftet sein. Kleine Flaschen und Fläschchen aus Laborkursen können in Feststoffcontainern gesammelt und z.B. als "Syntheseprodukte aus einem anorganisch-chemischen Laborkurs in Fläschchen" beschriftet werden. Bei unbekannten Chemikalien (z.B. in unbeschrifteten Fläschchen) empfiehlt es sich, die Art der Verbindung zu klären.
Chemikalien, die in bestimmte Abfallgruppen eingeteilt sind, müssen entsprechend dieser Gruppen entsorgt werden. Als Beispiel kann Salzsäure genannt werden. Sie ist der Abfallgruppe "Anorganische Säuren, Säuregemische und Beizmittel" zugeordnet. Das bedeutet, dass HCl nicht als chemischer Abfall entsorgt werden darf.
Alte chemische Verbindungen in ordnungsgemäß verschlossenen Behältern können anderen Gruppen oder Instituten zur weiteren Verwendung angeboten werden. Sie sollten nur dann entsorgt werden, wenn sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums niemand findet, der an solchen Stoffen interessiert ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, überschüssige Chemikalien oder Lösungsmittel an den Hersteller der Chemikalien oder Lösungsmittel zurückzugeben.
