Die pH-Werte dieser Lösungen liegen unter 6. Es handelt sich um saure wässrige Lösungen, die frei sein müssen von
• Cyaniden (da sich sonst Cyanwasserstoff bilden würde!),
• Ammoniumionen (zulässiger Höchstwert 0,1 mol/l) und
• jeglicher Art von organischen Substanzen (z. B. Lösungsmittel, Fette und Öle).
Verbrauchte Säuren, die Salpetersäure enthalten (z. B. Nitriermischungen), müssen neutralisiert und anschließend als „Wasch- und Spülwasser“ entsorgt werden.
Säurehaltige Lösungen, die weder Schwermetalle noch andere gefährliche Stoffe enthalten, können mit Natriumhydroxid oder Natriumhydrogencarbonat in äquimolaren Mengen neutralisiert und anschließend in das Laborabwasser geleitet werden.
Basen, alkalische Mischungen und Beizmittel
Diese Abfallkategorie umfasst flüssige Abfälle mit einem pH-Wert über 8. Es handelt sich um Lösungen von Alkalihydroxiden, die frei sein müssen von
• Cyanide,
• Ammoniumionen (max. 0,1 mol/L, andernfalls würde Ammoniak freigesetzt!), und
• Jegliche Art von organischen Substanzen (z. B. Lösungsmittel, Fette und Öle).
Alkalische Lösungen, die weder Schwermetalle noch andere gefährliche Stoffe enthalten, können mit äquimolaren Mengen an Salzsäure neutralisiert und anschließend in das Laborabwasser geleitet werden.
Wasch- und Spülwasser, das Metallsalze enthält
Diese Abfallkategorie umfasst wässrige Lösungen von Metallsalzen, die frei sein müssen von
• Cyaniden,
• Ammoniumionen (zulässiger Höchstwert 0,1 mol/L!) und
• jeglicher Art von organischen Stoffen (z. B. Lösungsmittel, Fette und Öle).
Bei diesen wässrigen Lösungen lassen sich durch Konzentrationsmaßnahmen erhebliche Volumenreduktionen erzielen.
