Es wird empfohlen, dass die Entgiftung kleiner Mengen gefährlicher chemischer Abfälle von qualifiziertem Personal in kleinen Mengen durchgeführt wird.
Detaillierte Informationen über das anzuwendende Verfahren finden Sie in der Betriebsanleitung. Die folgenden Arten von gefährlichen Abfällen fallen routinemäßig bei Laborarbeiten an. Deshalb finden Sie hier einige Informationen darüber, wie sie zu behandeln und zu entsorgen sind.
Chemische Rückstände:
Es dürfen nur solche Stoffe als chemische Rückstände entsorgt werden, die.
- Sie haben bekannte Komponenten,
- nicht als explosionsgefährlich eingestuft sind, und
- sind nicht radioaktiv.
Sie dürfen keine hochgiftigen Bestandteile wie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (PCDD/F), polychlorierte Biphenyle (PCB) oder Kampfstoffe enthalten.
Abfallbehälter sollten angemessen gekennzeichnet sein, auch die kleinsten. Kleine Flaschen und Fläschchen aus Laborkursen können in Feststoffbehältern gesammelt und z. B. mit der Aufschrift "Syntheseprodukte aus einem anorganischen Chemie-Laborkurs in Fläschchen" versehen werden. Bei unbekannten Chemikalien (z. B. in unbeschrifteten Fläschchen) ist es empfehlenswert, die Art der Verbindung zu klären.
Chemikalien, die in bestimmte Abfallgruppen eingeteilt sind, müssen entsprechend dieser Gruppen entsorgt werden. Als Beispiel kann der Fall der Salzsäure herangezogen werden. Sie wird der Abfallgruppe "Anorganische Säuren, Säuregemische und Beizmittel" zugeordnet. Das bedeutet, dass HCl nicht als chemischer Abfall entsorgt werden sollte.
Alte chemische Verbindungen in ordnungsgemäß verschlossenen Behältern können anderen Gruppen oder Instituten zur weiteren Verwendung angeboten werden. Sie sollten nur dann entsorgt werden, wenn es innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Interessenten für diese Stoffe gibt.
Es besteht auch die Möglichkeit, überschüssige Chemikalien oder Lösungsmittel an den Hersteller der Chemikalien oder Lösungsmittel zurückzugeben.