Konzept der Abfallwirtschaft

Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Laborabfällen

Am besten wäre es natürlich, die Entstehung von Abfall von vornherein zu vermeiden.

Dies ist auch der vorrangige Zweck des 1996 erlassenen deutschen Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG). (Vollständiger Name: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherstellung einer umweltgerechten Abfallbeseitigung.) 

Gemäß diesen Vorschriften ist jeder, der Waren entwickelt, herstellt, behandelt, verarbeitet oder vertreibt, verpflichtet, Abfall zu vermeiden.

Wenn sich Abfälle nicht vermeiden lassen, muss die Abfallmenge durch Maßnahmen zur getrennten Sammlung und zum Recycling reduziert werden. Schließlich müssen die verbleibenden Abfälle, nachdem all diese Anstrengungen unternommen wurden, „ohne Risiken“ für die Gesundheit und die Umwelt entsorgt werden.

Die Wiederverwendung von Laborabfällen ist beispielsweise bei gebrauchten Chemikalien nach einem geeigneten Recyclingverfahren möglich. Dies gilt vor allem für gebrauchte Lösungsmittel.

Organische Lösungsmittel wie Ethanol, Aceton, Chloroform und Diethylether werden in den Laboren getrennt gesammelt und durch Destillation aufbereitet.

Bei allen Vorgängen (chemischen Versuchen), bei denen große Mengen an Abfällen anfallen, ist sorgfältig zu prüfen, ob sich die Abfallmenge durch geeignete Maßnahmen (z. B. alternative Reaktionsbedingungen, Verringerung des Versuchsumfangs) reduzieren lässt. 

Nur wenn eine weitere Verringerung der Abfallmenge durch vorbeugende Maßnahmen und Recyclingmaßnahmen nicht möglich ist, sollte eine vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erfolgen.

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