Behandlung und Entsorgung von chemischen Abfällen bei der täglichen Laborarbeit
Was ist Abfall?
Abfälle werden im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) als bewegliche Sachen definiert, deren sich ihr Besitzer entledigen will oder deren ordnungsgemäße Entsorgung zur Sicherung des Wohls der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt unerlässlich ist.
Wie entsteht Abfall in einem Labor?
Der Lebenszyklus einer chemischen Verbindung in einer Universität beginnt mit der Beschaffung der benötigten Verbindungen aus dem Lager oder von einem Kollegen oder einem Studenten in einem Laborkurs.
Die Verbindungen werden zur Synthese oder zur Analyse verwendet. Aufgrund des Verwendungszwecks fallen verunreinigte Ausgangsstoffe, Nebenprodukte, gebrauchte Lösungsmittel und gebrauchte Chemikalien an, die abgebaut oder entsorgt werden müssen, wenn ein Recycling nicht möglich ist.
Im Gegensatz zu Industrieabfällen handelt es sich bei chemischen Abfällen aus Universitätslabors häufig um kleine Mengen sehr komplexer Gemische. Zusammen stellen sie eine beträchtliche Menge an Abfall dar, der auf Kosten der Universität beseitigt werden muss.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Laborabfällen, die von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann, hängt von der Art der durchgeführten Experimente und den verwendeten Chemikalien ab.
Einige Arten von gefährlichen Abfällen können jedoch nicht in ihrer ursprünglichen Form entsorgt werden und müssen zunächst konditioniert werden.
Mit Hilfe geeigneter Verfahren können diese Rückstände an der Entstehungsstelle entgiftet werden.
Ein Vorteil der Entgiftung besteht darin, dass sie auch das Risiko einer Kontamination durch unerfahrenes Personal bei der Handhabung oder von Unfällen mit solchen Abfällen verringert und somit auch das Risiko einer Umweltkontamination vermeidet.